Nachrichten » Haus / Garten

02.02.2013

Laien müssen keine

Berlin ustVon einem Bauherrn als Laien kann man nicht verlangen, dass er in der Lage ist, auftretende Mängel alle korrekt beim Namen zu nennen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichte s ... ...weiterlesen
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