Tatütata - Platz da!
Einsatzfahrzeugen etwa von Polizei oder Feuerwehr werden in bestimmten Situationen besondere Rechte eingeräumt - trotzdem müssen alle vorsichtig sein. Doch wer haftet, wenn’s trotzdem knallt?
Berlin (dpa/tmn) - Setzen Einsatzfahrzeuge Blaulicht und Sirene zusammen ein, haben sie besondere Rechte auf der Straße. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ihnen dann zum Beispiel Vorfahrt gewähren, informiert der Auto Club Europa (ACE) mit Verweis auf die Straßenverkehrsord nung (StVO). Es handelt sich dann um das sogenannte Wegevorrecht (§ 38, Absatz 1).
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