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EU-Richter: Arbeitnehmer behält Urlaubsanspruch nach dem Tod

12.06.2014

EU-Richter: Arbeitnehmer behält Urlaubsanspruch nach dem Tod

Auch ein Toter hat noch Anspruch auf Urlaub. Wenn ein Arbeitsverhältnis durch den Tod endet, vererbt der Dahingeschiedene daher seinen Urlaubsanspruch an seine Witwe. Das haben die höchsten EU-Richter jetzt beschlossen. ...weiterlesen
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