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Ersatzmitglied kann Anspruch auf Schulung haben

30.01.2017

Ersatzmitglied kann Anspruch auf Schulung haben

Betriebsrat Grundlagenschulung en sind für viele Mitarbeiter wichtige Qualifikationsmaßn ahmen - auch Mitglieder des Betriebsrates können darauf Anspruch haben. Wer erst noch auf der Ersatzliste steht, hat trotzdem Chancen. Kiel (dpa/tmn) - Mitglieder eines Betriebsrates können Anspruch auf eine Grundlagenschulung haben. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen und die Kosten für die Schulung tragen. ...weiterlesen
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