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Angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin scheitert mit Klage

12.06.2014

Angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin scheitert mit Klage

Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten kann nicht mit einer Entschädigung wegen Diskriminierung rechnen. Die 42-Jährige scheiterte vor dem Darmstädter Arbeitsgericht mit ihrer Klage auf 30 000 Euro. ...weiterlesen
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