Angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin scheitert mit Klage
12.06.2014
Angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin scheitert mit Klage
Eine angeblich als zu dick abgelehnte Bewerberin um einen Führungsposten kann nicht mit einer Entschädigung wegen Diskriminierung rechnen. Die 42-Jährige scheiterte vor dem Darmstädter Arbeitsgericht mit ihrer Klage auf 30 000 Euro. ...weiterlesen