Nachrichten » Bildung / Beruf

Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit meist verboten

22.05.2017

Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit meist verboten

Gerichtsurteil Lässt sich ein Mitarbeiter in der Probezeit krankschreiben, ist er gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Folgt dennoch der Rausschmiss, muss es dafür andere schwerwiegende Gründe geben. Mainz (dpa/tmn)- Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden. Sonst kann eine verbotene Maßregelung vorliegen. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf