Gerichtsurteil
Lässt sich ein Mitarbeiter in der Probezeit krankschreiben, ist er gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Folgt dennoch der Rausschmiss, muss es dafür andere schwerwiegende Gründe geben.
Mainz (dpa/tmn)- Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden. Sonst kann eine verbotene Maßregelung vorliegen.
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