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Mitarbeitern droht bei sexueller Belästigung fristlose Kündigung

13.03.2014

Mitarbeitern droht bei sexueller Belästigung fristlose Kündigung

Wer Auszubildende sexuell belästigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. In einem Fall war der Rauswurf sogar ohne vorherige Abmahnung wirksam. ...weiterlesen
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