Nachrichten » Bildung / Beruf

04.12.2017

Arbeitszeugnis spät verlangt: Keine Rückdatierung

Streit vor Gericht Selbst das Datum eines Arbeitszeugnisses kann zu einem Streit führen. So zogen eine ehemalige Mitarbeiterin und der Arbeitgeber schließlich vor Gericht, um zu klären, welcher Zeitpunkt denn nun angegeben werden muss. Stuttgart/Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitszeugnis trägt in der Regel das Datum, an dem es zuerst ausgestellt wurde. Das gilt auch dann, wenn es nachträglich geändert, also zum Beispiel berichtigt wird. ...weiterlesen
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