Ein Fahrzeughalter muss den Versicherungsschut z im Zweifel nachweisen. Er muss dabei auch für fehlerhafte Angaben der Versicherung gegenüber der Zulassungsstelle aufkommen. Beispielsweise, wenn das Kfz stillgelegt wird, weil irrtümlicherweise kein Versicherungsschut z mehr besteht.
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