Nachrichten » Auto

27.01.2017

Hinterlegte Handynummer schützt nicht vor Abschleppen

Falschparker Privatparkplätze, das sagt schon der Name, gelten exklusiv für den Besitzer. AUch wer nur kurz sein Auto dort abstellt, riskiert eine Abschleppung des Fahrzeugs. Ein Urteil schafft jetzt auch Klarheit in Sachen hinterlassene Handynummer. München (dpa/tmn) - Wer sein Auto auf einem Privatparkplatz abstellt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Daran ändert auch kein vorsorglich hinter der Windschutzscheibe hinterlegter Zettel mit der Handynummer, berichtet der ADAC. ...weiterlesen
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