Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, bestimmte Themen auf die Tagesordnung der jährlichen
Eigentümerversamml ung zu setzen. Dazu müssen sie aber einen Antrag bei der Verwaltung stellen, erklärt der Verein Wohnen im Eigentum in Bonn. Wichtig dabei zu beachten: Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Ladungsfrist für die Versammlung beim Verwalter eingehen. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen bis zum Versammlungstermin .
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