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Ex-Arbeitgeber kann nicht Löschung von Xing-Daten verlangen

01.09.2014

Ex-Arbeitgeber kann nicht Löschung von Xing-Daten verlangen

Die Kundenliste einer Firma ist ein Geschäftsgeheimnis - Mitarbeiter dürfen sie nach einer Kündigung nicht mitnehmen. Sind Beschäftigte in sozialen Netzwerken wie Xing mit Kunden befreundet, gelten die Kontakte aber nicht generell als Kundenliste. ...weiterlesen
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