Ex-Arbeitgeber kann nicht Löschung von Xing-Daten verlangen
01.09.2014
Ex-Arbeitgeber kann nicht Löschung von Xing-Daten verlangen
Die Kundenliste einer Firma ist ein Geschäftsgeheimnis - Mitarbeiter dürfen sie nach einer Kündigung nicht mitnehmen. Sind Beschäftigte in sozialen Netzwerken wie Xing mit Kunden befreundet, gelten die Kontakte aber nicht generell als Kundenliste. ...weiterlesen