Ein Autofahrer darf die Sprechfunktion seines Handys während der Fahrt nicht nutzen, wenn er es dafür in der Hand halten muss. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Landstuhl weist die Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
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