Umstrittener Paragraf
Da will ein Mann mit seinem Auto lediglich von seinem Grundstück auf die Straße fahren - doch gegenüber der Garage parken Fahrzeuge und versperren ihm den Weg. Denn die Straße ist schmal. Die Lösung: ein Parkverbot. Doch das bekommt er vor Gericht nicht durch.
Mannheim (dpa/tmn) - Auf schmalen Fahrbahnen ist das Parken gegenüber von Grundstücksausfahr ten verboten - so steht es in der Straßenverkehrsord nung. Der Verwaltungsgericht shof Baden-Württemberg hat die Regelung im Paragraf 12 der StVO für teils unwirksam erklärt. Sie ist diesem zu unklar formuliert.
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