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Nach Kündigung drei Wochen Zeit für Klage

19.06.2017

Nach Kündigung drei Wochen Zeit für Klage

Fristen beachten Wer klagen will, muss gewisse Fristen einhalten. Dabei liegen die Unterschiede im Detail - wie der folgende Fall zeigt. Da klagte eine Frau speziell gegen die Kündigungsfrist und nicht gegen die Kündigung an sich. Berlin (dpa/tmn) - Eine Kündigungsschutzkl age muss innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung eingereicht werden. Ansonsten ist sie unzulässig. Außerhalb dieser Frist ist es allerdings immer noch möglich, eine falsche Kündigungsfrist mit einer Klage anzugreifen. ...weiterlesen
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