Augenblicksversage n
Beim Überholmanöver auf der Landstraße zu schnell gefahren: Solch ein Verstoß wird in aller Regel mit einem Fahrverbot belegt. Nur in Einzelfällen wird davon abgesehen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam zeigt.
Potsdam (dpa/tmn) - Bei einem sogenannten Augenblicksversage n kann nach einem Tempoverstoß im Einzelfall von einem Fahrverbot abgesehen werden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn das Verkehrsschild, das nicht beachtet wurde, kurzzeitig verdeckt gewesen sein könnte.
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