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24.01.2017

Gerichtsbeschluss: ADAC bleibt Verein

Von Grund auf refomiert Der Verein mit der Nummer 304 im Vereinsregister des Amtsgerichts München wird nicht gelöscht: Der ADAC hat nach seiner Reform die Prüfung bestanden. Und zeigt sich bescheiden. München (dpa) - Der ADAC darf ein Verein bleiben und die damit verbundenen Steuervorteile behalten. Das Amtsgericht München hat den Vereinsstatus bestätigt und auf die grundlegende Reform des Autofahrerclubs nach dem Manipulationsskand al verwiesen. ...weiterlesen
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