Hobbygärtner dürfen Pflanzenschutzmitt el nicht auf befestigten Fläche n verteilen - also nicht auf Hofeinfahrten, Garagenzufahrten, Stellplätzen sowie Wegen. Sonst droht ein Bußgeld, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher heit (BVL). Es rät außerdem:
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