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Flugzeug muss nicht für lange Warteschleifen betankt werden

15.03.2016

Flugzeug muss nicht für lange Warteschleifen betankt werden

Ein Flugzeug kann wegen eines Gewitters nicht landen, muss auf einen anderen Flughafen ausweichen, und die Ankunft verspätet sich stark: In diesem Fall muss die Airline keine Entschädigung bezahlen. Das Unwetter ist ein außergewöhnlicher Umstand, so das Landgericht Darmstadt. ...weiterlesen
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