Flugzeug muss nicht für lange Warteschleifen betankt werden
15.03.2016
Flugzeug muss nicht für lange Warteschleifen betankt werden
Ein Flugzeug kann wegen eines Gewitters nicht landen, muss auf einen anderen Flughafen ausweichen, und die Ankunft verspätet sich stark: In diesem Fall muss die Airline keine Entschädigung bezahlen. Das Unwetter ist ein außergewöhnlicher Umstand, so das Landgericht Darmstadt. ...weiterlesen