Nachrichten » Auto

02.11.2017

Wegen Martinshorn bei Grün gebremst: Auffahrender zahlt

Unfall Unaufmerksamkeit kann gravierende Folgen haben. Achten Fahrer nicht auf das vorausfahrende Fahrzeug haften sie meist für aufkommende Schäden. So auch, wenn jemand wegen eines Martinshorns plötzlich stoppt. Hamburg (dpa/tmn) - Tatütata - hört ein Autofahrer ein Martinshorn, muss er schnell erfassen, woher ein Rettungsfahrzeug kommt. Dazu darf er im Zweifel auch an einer grünen Ampel bremsen. Darauf müssen sich Nachfolgende einstellen. Fahren sie auf, müssen sie unter Umständen für den Schaden haften. ...weiterlesen
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