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BGH stärkt Wohneigentümer: Gema-Schadenersatzklage erfolglos

17.09.2015

BGH stärkt Wohneigentümer: Gema-Schadenersatzklage erfolglos

Wohneigentümer müssen für die Weiterleitung von Fernseh- und Radioprogrammen von einer Gemeinschaftsanten ne per Kabel in die Wohnungen keine Gema-Gebühr zahlen. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 228/14). ...weiterlesen
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