Unfallschäden sollte man schnellstmöglich dokumentieren, vor allem per Fotokamera. Die Aufnahmen sollten dabei gleich nach dem Unfall gemacht werden. Anderenfalls kann es schwierig werden, etwaige Ansprüche gegen den Unfallgegner vor Gericht durchzusetzen, wie der ADAC informiert. Er verweist auf ein Urteil das Amtsgerichts Moers (Az.: 558 C 231/13).
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