Vorzeitiges Ende der Elternzeit: Arbeitgeberzustimmung
14.03.2016
Vorzeitiges Ende der Elternzeit: Arbeitgeberzustimmung
Von Kristin Kruthaup, dpa Wenn Mitarbeiter ihre Elternzeit vorzeitig beenden wollen, brauchen sie in der Regel die Zustimmung ihres Arbeitgebers. So ein Wunsch komme in der Praxis häufig vor, sagte Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg, im Gespräch mit dem dpa-Themendienst. ...weiterlesen