Gerichtsurteil
Ein Unfallschaden an einem Auto sollte der Versicherung möglichst schnell gemeldet werden. Sonst droht der Fall, dass die Versicherung keinen Schadenersa tz leistet. Dies zeigt ein Gerichtsurteil.
Hamm (dpa/tmn) - Informieren Autobesitzer ihre Kfz-Versicherung zu spät über einen Schaden, bleiben sie womöglich auf den Kosten sitzen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, auf das die Rechtsanwaltskamme r Oldenburg hinweist (Az.: 20 U 42/17).
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