Nachrichten » Auto

02.11.2017

Autoversicherung zu spät informiert: Kein Schadenersatz

Gerichtsurteil Ein Unfallschaden an einem Auto sollte der Versicherung möglichst schnell gemeldet werden. Sonst droht der Fall, dass die Versicherung keinen Schadenersa tz leistet. Dies zeigt ein Gerichtsurteil. Hamm (dpa/tmn) - Informieren Autobesitzer ihre Kfz-Versicherung zu spät über einen Schaden, bleiben sie womöglich auf den Kosten sitzen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, auf das die Rechtsanwaltskamme r Oldenburg hinweist (Az.: 20 U 42/17). ...weiterlesen
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