Nachrichten » Bildung / Beruf

26.01.2013

Keine schnelle Kündigung

Berlin/Oldenburg tmnDer Rückfall eines alkoholkranken Mitarbeiters rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung. Der Arbeitgeber müsse zunächst prüfen, ob in Bezug auf den Gesundheitszustand des B ... ...weiterlesen
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