Energieversorger darf Preiserhöhung nicht verstecken
16.04.2014
Energieversorger darf Preiserhöhung nicht verstecken
Die Botschaft kam so unscheinbar daher: In einer E-Mail versteckte ein Energieversorger die nicht unwesentliche Information, dass er die Preise erhöhen werde. Nach Ansicht von Verbraucherschütze rn ist so etwas nicht zulässig. ...weiterlesen