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Energieversorger darf Preiserhöhung nicht verstecken

16.04.2014

Energieversorger darf Preiserhöhung nicht verstecken

Die Botschaft kam so unscheinbar daher: In einer E-Mail versteckte ein Energieversorger die nicht unwesentliche Information, dass er die Preise erhöhen werde. Nach Ansicht von Verbraucherschütze rn ist so etwas nicht zulässig. ...weiterlesen
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