Eine Magen-Darm-Erkrank ung auf Reisen - das ist ärgerlich. Bricht sie bei einer Pauschalreise im Hotel aus, kann dafür nicht automatisch das Hotel haftbar gemacht werden. So entschied das Amtsgericht München in einem Fall.
Rüsselsheim (dpa/tmn) - Erkranken Reisende bei einer Pauschalreise in einem Hotel an einem Magen-Darm-Virus, muss dafür nicht in jedem Fall der Veranstalter haften. Vielmehr kommt es darauf an, ob das Hotel wirklich Verursacher der Erkrankung war, zum Beispiel ob es dort verunreinigte Getränke gab.
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