Kommt es durch eine Notfallübung am Flughafen zu einer Verspätung, müssen Fluggäste meist nicht entschädigt werden. Das zeigt ein Urteil aus Rüsselsheim. Die Richter sahen die Verantwortung nicht bei der angeklagten Airline.
Rüsselsheim (dpa/tmn) - Wenn ein Flughafen wegen einer Notfallübung geschlossen wird, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand. Verspätet sich in der Folge ein Flug erheblich, steht den Passagieren keine Entschädigung von der Airline zu. Das entschied das Amtsgericht Rüsselsheim.
...weiterlesen