Bei Flugverspätungen haben Passagiere in bestimmten Fällen ein Recht auf Entschädigung. Einer dieser Fälle tritt dann ein, wenn die Airline das vorgesehene Flugzeug für eine andere Strecke einteilt und damit eine Verspätung verursacht.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn ein Flug ausfällt, weil die Maschine auf einer anderen Strecke eingesetzt wird, steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Das gilt auch, wenn ein Blitzschlag der Grund für den Ausfall der Flugzeugs war. So entschied das Landgericht Frankfurt.
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