Nachrichten » Reisen

14.06.2016

Entschädigung: Flug verpasst wegen Zubringer

Ab drei Stunden Verspätung steht Flugpassagieren eine Entschädigung zu. Aber gilt das auch, wenn die Verspätung durch einen Zubringerflug verursacht wurde, der nur minimal verspätet war? Darüber entschied zuletzt ein Gericht. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Der Zubringerflug verspätet sich nur acht Minuten. Aber dadurch verpasst der Reisende den Anschlussflug und erreicht sein Ziel letztlich mit vier Stunden Verspätung. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf