Ab drei Stunden Verspätung steht Flugpassagieren eine Entschädigung zu. Aber gilt das auch, wenn die Verspätung durch einen Zubringerflug verursacht wurde, der nur minimal verspätet war? Darüber entschied zuletzt ein Gericht.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Der Zubringerflug verspätet sich nur acht Minuten. Aber dadurch verpasst der Reisende den Anschlussflug und erreicht sein Ziel letztlich mit vier Stunden Verspätung.
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