Nachrichten » Auto

12.12.2014

Reparatur im Ausland: Nur Versicherung nutzt Ersparnis

Pech gehabt. Nach einem Unfall darf der Geschädigte nur die tatsächlichen Reparaturkosten in Rechnung stellen. Eine günstigere Werkstatt im Ausland nutzt ihm nichts, sondern nur der Versicherung. ...weiterlesen
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