Arbeitszeiten
Der Arbeitgeber stellt den Dienstplan für den nächsten Monat vor und lässt Mitarbeiter auch danach arbeiten. Doch der Betriebsrat hat sich zu dem Dienstplan gar nicht geäußert. Gilt das Schweigen der Mitarbeitervertret ung dann als Zustimmung?
Rostock (dpa/tmn) - Der Betriebsrat muss Dienstplänen zustimmen, wenn der Arbeitgeber darin die Arbeitszeit für die Beschäftigten festlegt. Bleibt die Zustimmung bis zu einem bestimmten Datum aus, kann der Arbeitgeber nicht davon ausgehen, dass die fehlende Antwort eine Zustimmung bedeutet.
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