Urteil
«Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei»: Wer dieses Schild liest, darf sein E-Auto gerne dort aufladen. Allein zum Parken sind diese Stellflächen aber nicht gedacht.
Berlin (dpa) - Fahrer von Elektroautos dürfen laut einem Urteil nur auf dem Parkplatz einer Ladestation parken, wenn sie ihren Wagen dort auch tatsächlich aufladen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenb urg entschieden.
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