Urteil
Immer wieder ruft eine Bürgeramtsmitarbei terin aus Neugier Datensätze aus dem Melderegister von ihr bekannten Personen ab. Das Landesarbeitsgeric ht musste entscheiden, ob eine Kündigung rechtmäßig ist.
Berlin (dpa/tmn) - Mitarbeitern eines Bürgeramtes droht die fristlose Kündigung, wenn sie unbefugt personenbezogene Daten abrufen und weitergeben. Das gilt auch dann, wenn Informationen nur wenige Personen betreffen und das allein aus persönlicher Neugierde geschieht.
...weiterlesen