Von Tom Nebe, dpa Die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gehört zu den Aufgaben von Hausbesitzern. Allerdings fehlt ihnen oft der Durchblick bei den Fristen und Pflichten. Aktuell gilt eine Zeitspannenregelun g, welche der DIN-Norm 1986-30 folgt. Grundsätzlich gilt demnach: Neue Leitungen, die nach Einbau auf Dichtheit kontrolliert wurden, sollen nach 30 Jahren erneut geprüft werden, erklärt Amal Khalil vom Verband Wohneigentum in Bonn. Für alle anderen Leitungen betrage die Frist 20 Jahre. Für die konkrete Fristsetzung sind aber die einzelnen Bundesländer zuständig.
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