Verletzungen des Urheberrechts
Sharehoster werden dazu genutzt, um über das Internet Inhalte zu verbreiten - auch illegale Kopien von Filmen oder Musik. Zahlreiche Verlage klagen nun gegen einen Sharehosting-Betre iber auf Schadenersatz. Doch ist der Betreiber auch der Täter?
München (dpa) - Sogenannte Sharehoster sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts München bei Verletzungen des Urheberrechts nicht schadenersatzpflic htig. Da sie die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalte-Anbietern zusammenarbeiten, seien die Anbieter solcher Online-Speicherplä tze nicht als Täter zu behandeln.
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