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Flugpreis darf nicht nur bei günstigster Zahlungsart gelten

19.01.2017

Flugpreis darf nicht nur bei günstigster Zahlungsart gelten

Bundesgerichtshof Bei der Flugbuchung im Internet sollte der Endpreis deutlich angezeigt sein. Weil ein Reiseportal sich nicht an diesen Vorsatz hielt, gingen Verbraucherschütze r vor Gericht. Mit Erfolg, wie ein BGH-Urteil zeigt. Karlsruhe (dpa) - Eine Servicepauschale bei der Flugbuchung, die nur Kunden mit einer bestimmten Kreditkarte erlassen wird, muss gleich in den Gesamtpreis miteingerechnet sein. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das nun veröffentlicht wurde. ...weiterlesen
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