Gründe und Lohn
Werdende Mütter haben das Recht auf ein Beschäftigungsverb ot. Allerdings müssen dafür wichtige Gründe vorliegen. Sind Schwangere betroffen, müssen sie keine Angst vor einem Lohnverlust haben.
Hamburg (dpa/tmn) - Nicht alle Frauen arbeiten bis zum Beginn des Mutterschutzes: In einigen Fällen bekommen sie ein Beschäftigungsverb ot. Dies kann entweder vom Frauenarzt oder vom Arbeitgeber ausgesprochen werden.
...weiterlesen