Nachrichten » Auto

04.12.2015

Falschparker müssen Leerfahrt des Abschleppwagens bezahlen

Wenn Autofahrer längere Zeit im Halteverbot gestanden haben, kann eine unangenehme Überraschung folgen. Nämlich dann, wenn schon ein Abschleppwagen angefordert wurde. Selbst für die Leerfahrt wird der Parksünder zur Kasse gebeten, falls er noch selbst wegfahren kann. ...weiterlesen
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